In den vergangenen Wochen wurde die Kritik an der Aufnahme land- und forstwirtschaftlicher Maschinen in das neue Bundesfernstraßenmautgesetz zum 01. Juli diesen Jahres lauter. Das Gesetzesänderung sah vor, solche Maschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h in die Mautpflicht zu nehmen. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) stellte in einem Schreiben an den Bauernverband klar, dass ab dem 01. Juli eine sechsmonatige Kulanzregelung gelten soll und eine Gesetzesänderung zum Jahreswechsel angestrebt wird. Dazu erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Jungen Union Niedersachsen, Henrike-Catherine Börstling:

„Die Maut für landwirtschaftliche Zugmaschinen auf Bundesstraßen kommt nicht! Dies hat der Bundesverkehrsminister deutlich gemacht. Durch die Intervention von CDU/CSU-Fraktion, Verbänden und Ländern wurde mit der Kulanzregelung ein gutes Instrument gefunden, um die Landwirte nicht wieder zu belasten. Wir sind zufrieden mit diesem Ergebnis und sehen in der Regelung ein gutes Signal für den ländlichen Raum.“

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